Buchhaltungsbüro
Ihr persönlicher Buchhaltungsservice.
Wir sind Lohnbüro, Buchhaltungsbüro und Unternehmensberatung aus einer Hand. Sie bekommen bei uns Ihre Buchhaltung mit persönlicher Betreuung und Auswertungen vor Ort. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ist uns sehr wichtig.
KONZENTRIEREN SIE SICH AUF DAS WESENTLICHE
Ihre Buchhaltung in kompetenten Händen
Überlassen Sie uns Ihre Buchführung
Im Ergebnis entsteht ein serviceorientiertes Rechnungswesen
von exzellenter Qualität.
von exzellenter Qualität.
Verschwiegenheit, Datensicherheit, Datenschutz und
moderne IT sind selbstverständlich.
moderne IT sind selbstverständlich.
Als Buchhaltungsbüro können wir Ihnen jedoch tatkräftig Hilfeleistung bei der Bilanzbuchhaltung, der Finanzbuchhaltung, der Lohnbuchhaltung und der Buchführung in Kooperation anbieten. Unser Angebot richtet sich an alle Branchen und Unternehmensgrößen. Unsere Betreuung ist auf klein- und mittelständige Unternehmen im Raum Berlin und im Rheinland aus den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft ausgerichtet.
Mit Unterstützung von der DATEV bereitgestellten Software
pünktlich, zuverlässig und mit höchster Sorgfalt.
Ein Outsourcing dieser Leistungen entschlackt Ihren Betrieb erheblich und ermöglicht Ihnen, die vorhandenen Ressourcen für Ihr Kerngeschäft zu nutzen. Jeder Unternehmer ist bestrebt, sein Business voranzubringen und dabei so effektiv und wirtschaftlich wie möglich zu arbeiten. Wenn es um Finanzen und Steuern geht, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Voraussetzung. Wir informieren Sie über alle Vorgänge und halten regelmäßig Rücksprache mit Ihnen. Denn offene Kommunikation ist uns wichtig, da wir gerade bei der Finanzbuchhaltung direkten Einblick in Ihre finanzielle Situation erhalten. Wir entlasten Sie und Ihre Mitarbeiter und sind Ihr verantwortungsbewusster Partner, wenn es um Ihre Buchhaltung geht.
Wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen, arbeiten jedoch gern mit Ihrem Steuerberater zusammen und bereiten alle Unterlagen vor.
Zu beachten ist stets, dass wir die Ergänzung zu Ihren Steuerberatern darstellen. Wir dürfen weder Rechtsberatungen noch Steuerberatungen vornehmen. Dies gebietet das Steuerberatungsgesetz.
Die angebotene Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung beschränken sich ausschließlich auf Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle einschließlich Kontieren, der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG.